- Angebote der Fa. Shooting Star Berlin gelten für 8 Wochen und verstehen sich in der Währung EURO netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer .
- Aufträge des Kunden erhalten durch unsere schriftliche Bestätigung ihre Gültigkeit .
- Kosten für die Genehmigung durch die
zuständigen Behörden( wie z.B. Ordnungsamt)für das abbrennen von Feuerwerken werden bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen und werden vom Auftraggeber übernommen .
- Auftrag des Kunden ist erst dann verbindlich , wenn dieser in schriftlicher Form vorliegt
( mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung .
- Rücktrittsrecht durch den Veranstalter besteht bis 4 Wochen vor Veranstaltung nur aus wichtigem Grund . Bei späterer Absage ist Shootingstar Berlin dazu berechtigt , eine Entschädigung für Anzeigen-Planungen und Vorbereitungen , in Höhe von 50% der Auftragssumme zu berechnen .
- Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat spätesten 5 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Aufträgen ab 1.000,- Euro ist eine Vorauszahlung von 50% der brutto Auftragssumme zu tätigen die spätestens
3 Wochen vor Veranstaltung beim Auftragnehmer eingegangen sein muß .
- Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Berlin .
- Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg.
- Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen werden alle früher getroffenen Vereinbarungen dieser Art hinfällig . Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein , so berührt die die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäfts nicht .